Was ist ein SiGeKo?
Bedeutung, Aufgaben & Pflicht

Die Abkürzung taucht in fast jedem Bauvertrag auf — doch was steckt dahinter? Was ein SiGeKo ist, was er konkret tut und wann ihn das Gesetz verlangt.

SiGeKo — die Abkürzung kurz erklärt

SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Gemeint ist eine Person, die auf einer Baustelle die Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz über alle beteiligten Gewerke hinweg koordiniert. Die Funktion ist kein Marketingbegriff, sondern in der Baustellenverordnung (BaustellV) gesetzlich verankert.

Der Hintergrund ist einfach: Sobald mehrere Firmen gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle arbeiten, entstehen Gefahren, die keine der Firmen allein überblickt — etwa wenn ein Gerüstbauer und ein Dachdecker im selben Bereich tätig sind. Genau diese Schnittstellen zu erkennen und zu entschärfen, ist die Aufgabe des SiGeKo.

Auf einen Blick

Ein SiGeKo ist eine neutrale Koordinationsinstanz — kein Bauleiter und keine Aufsichtsbehörde. Er sorgt dafür, dass die Sicherheit auch dann nicht untergeht, wenn auf der Baustelle Zeit- und Kostendruck steigen.

Woher kommt die Funktion? Die rechtliche Grundlage

Die Baustellenverordnung gilt seit 1998 und setzt die europäische Richtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht um. Konkretisiert werden die Aufgaben durch die RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) — sie beschreiben, welche Eignung ein Koordinator mitbringen muss und wie die Koordination in der Praxis abläuft.

Wichtig zu verstehen: Die BaustellV richtet sich an den Bauherrn, nicht an die ausführenden Firmen. Wer baut, trägt die Verantwortung dafür, dass ein geeigneter SiGeKo bestellt wird — auch wenn ein Architekturbüro oder ein Generalunternehmer die praktische Abwicklung übernimmt.

Was macht ein SiGeKo konkret?

Die Tätigkeit teilt sich in zwei Phasen, die jeweils eigene Schwerpunkte haben:

In der Planungsphase

Schon bevor der erste Bagger anrollt, fließen Sicherheitsaspekte in die Planung ein. Der SiGeKo erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), reicht — falls erforderlich — die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde ein und sorgt dafür, dass Sicherheitsleistungen bereits in Ausschreibungen und Bauverträgen berücksichtigt werden.

In der Ausführungsphase

Während gebaut wird, koordiniert der SiGeKo das Zusammenspiel der Gewerke, führt Begehungen und Sicherheitsbesprechungen durch, hält den SiGe-Plan aktuell und weist auf Gefährdungen hin. Am Ende stellt er die Unterlage für spätere Arbeiten zusammen — eine Dokumentation, die bei künftigen Wartungen, Umbauten oder Sanierungen am Gebäude wichtig wird.

Aufgabe Planung Ausführung
SiGe-Plan erstellen & fortschreibenerstellenanpassen
Vorankündigung an die Behördeeinreichen
Gewerke koordinieren & Begehungenvorbereitenlaufend
Unterlage für spätere Arbeitenanlegenfertigstellen

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Wann ist ein SiGeKo Pflicht?

Nicht jede Baustelle braucht zwingend einen SiGeKo. Die BaustellV knüpft die Pflicht an zwei Bedingungen, die zusammenkommen müssen: Erstens sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, zweitens wird einer der Schwellenwerte überschritten — mehr als 30 Arbeitstage bei gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigten oder mehr als 500 Personen-Arbeitstage.

Diese Schwellen werden in der Praxis schneller erreicht, als viele Bauherren erwarten. Eine ausführliche Erklärung mit Tabelle und Rechenbeispiel finden Sie in unserem Beitrag Ab wann ist SiGeKo Pflicht?

Achtung Haftung: Wer als Bauherr einen SiGeKo bestellen müsste, es aber unterlässt, handelt ordnungswidrig — und haftet im Schadensfall persönlich. Die Bestellung ist deshalb keine Formalie, sondern echte Absicherung.

Wer darf SiGeKo sein?

Die Funktion ist an klare Eignungsanforderungen geknüpft. Ein SiGeKo braucht:

  • eine baufachliche Grundqualifikation — etwa als Architekt, Bauingenieur oder Meister,
  • eine spezielle arbeitsschutzfachliche Weiterbildung sowie Koordinatorenkenntnisse nach RAB 30,
  • und — in der Praxis entscheidend — echte Baustellenerfahrung.

Gerade der letzte Punkt macht den Unterschied: Ein Koordinator ohne Baustellenpraxis wird von ausführenden Firmen oft nicht ernst genommen. Der Bauherr darf die Rolle bei entsprechender Eignung selbst übernehmen, beauftragt sie aber meist an einen externen, qualifizierten Koordinator.

SiGeKo, Bauleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit — was ist der Unterschied?

Die Rollen werden häufig verwechselt. Der Bauleiter verantwortet die ordnungsgemäße Bauausführung und Termine. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät einen einzelnen Arbeitgeber zu dessen eigenem Arbeitsschutz. Der SiGeKo dagegen blickt gewerkeübergreifend auf die gesamte Baustelle und koordiniert dort, wo die Verantwortungsbereiche einzelner Firmen aufeinandertreffen — genau diese Schnittstelle deckt sonst niemand ab.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Abkürzung SiGeKo?
SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Die Funktion ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt und koordiniert auf Baustellen die Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz zwischen den beteiligten Gewerken.
Was macht ein SiGeKo?
Er koordiniert die Arbeitsschutzmaßnahmen über alle Gewerke hinweg — in der Planungs- und der Ausführungsphase. Dazu gehören der SiGe-Plan, die Vorankündigung an die Behörde, die Unterlage für spätere Arbeiten sowie die laufende Abstimmung gefährlicher Wechselwirkungen zwischen den Firmen.
Wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und die Schwellenwerte der BaustellV überschritten werden: mehr als 30 Arbeitstage bei gleichzeitig mehr als 20 Beschäftigten oder mehr als 500 Personen-Arbeitstage. Verantwortlich für die Bestellung ist der Bauherr. Details im Beitrag Ab wann ist SiGeKo Pflicht?
Wer darf SiGeKo sein?
Ein SiGeKo braucht eine baufachliche Grundqualifikation (z. B. Architekt, Ingenieur oder Meister), eine arbeitsschutzfachliche Weiterbildung sowie Koordinatorenkenntnisse und Baustellenpraxis. Der Bauherr kann die Aufgabe bei entsprechender Eignung selbst übernehmen, beauftragt sie aber in der Regel extern.
Fazit

Der SiGeKo ist die neutrale Klammer um alle Gewerke einer Baustelle. Er macht Sicherheit planbar, schützt die Beschäftigten und sichert den Bauherrn rechtlich ab. Sobald mehrere Firmen beteiligt sind, lohnt sich die frühe Beauftragung — oft schon unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte.

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SCC / SGU-Zertifizierung

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Prüfkompetenz nach TRBS 2121.