Standardleistung — in jedem Auftrag enthalten

Die
Vorankündigung

Bei größeren Baustellen muss die zuständige Arbeitsschutzbehörde vor Beginn der Arbeiten schriftlich informiert werden. Diese Vorankündigung ist eine Pflicht des Bauherrn — wir erstellen sie, übermitteln sie fristgerecht und sorgen dafür, dass sie sichtbar auf der Baustelle aushängt.

Rechtsgrundlage: BaustellV §2 Abs. 2 · Anhang I

1000+ betreute Projekte — führende Unternehmen vertrauen auf Bausafe

STRABAG
ZÜBLIN
HOCHTIEF
GOLDBECK
BAUWENS
Deutsche Bahn
Mercedes-Benz
Tesla
REWE Group
ALDI
NETTO
Action
Inditex
Telefónica
Union Investment
Uniper
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Was ist die Vorankündigung?

Die Vorankündigung ist eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde, mit der eine Baustelle vor Beginn der Arbeiten angemeldet wird. Sie ist nach BaustellV §2 Abs. 2 Pflicht des Bauherrn — und liefert der Behörde die Eckdaten des Vorhabens: wer baut, wo, wie lange und mit welchem Umfang.

Sie ist kein bloßer Formalakt: Die Vorankündigung versetzt die Aufsichtsbehörde in die Lage, Baustellen gezielt zu prüfen. Fehlt sie, obwohl sie erforderlich wäre, ist das ein bußgeldbewehrter Verstoß — und fällt erfahrungsgemäß genau dann auf, wenn ohnehin etwas schiefgelaufen ist.

Wann ist die Vorankündigung Pflicht?

Erforderlich wird sie, sobald einer von zwei Schwellenwerten überschritten wird:

  • Die Arbeiten dauern voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage und es sind mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig, oder
  • der Umfang der Arbeiten übersteigt voraussichtlich 500 Personentage.

Schon einer der beiden Werte genügt. Gerade die 500-Personentage-Schwelle wird oft unterschätzt — sie ist auch bei kleineren Teams mit längerer Bauzeit schnell erreicht. Wir prüfen für Ihr Projekt verlässlich, ob eine Vorankündigung nötig ist.

Was hineingehört und wie wir vorgehen

  • Ort und Art der Baustelle, Bauherr und ggf. verantwortlicher Projektleiter
  • Name des Koordinators für die Planungs- und für die Ausführungsphase
  • Voraussichtlicher Beginn und Dauer der Arbeiten
  • Geschätzte Höchstzahl der gleichzeitig Beschäftigten und Zahl der beteiligten Unternehmen

Wir erstellen die Vorankündigung auf Basis der Projektdaten, übermitteln sie fristgerecht spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle an die zuständige Behörde und aktualisieren sie, falls sich wesentliche Angaben ändern.

Aushangpflicht auf der Baustelle

Die Vorankündigung muss zusätzlich sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden. Wir stellen Ihnen die fertige Fassung so bereit, dass Sie dieser Pflicht ohne Aufwand nachkommen.

Die Vorankündigung entsteht typischerweise im Rahmen der Koordination in der Planungsphase — als einer der ersten formalen Schritte, sobald die Eckdaten des Projekts feststehen.

Weitere Leistungen

Direkt verwandt

Die Vorankündigung ist einer der ersten Schritte — diese Leistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang.

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Wir prüfen die Anmeldepflicht und übernehmen die Vorankündigung fristgerecht. Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben.

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6 Standorte · Bundesweit tätig

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SiGeKo nach RAB 30

Koordination in Planung und Ausführung gemäß BaustellV und RAB 30 — vollständig und rechtssicher.

Gefahrstoffe nach TRGS

Qualifizierte Koordination bei Arbeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich kontaminierter Bereiche.

SCC / SGU-Zertifizierung

Zertifiziert nach SCC / SGU — relevant für Industriebaustellen und Projekte in der Chemie.

Befähigte Person für Gerüste

Prüfkompetenz für Gerüste nach TRBS 2121 — für erhöhte Sicherheitsanforderungen.