Was wir tun

Unsere Leistungen —
vollständig, rechtssicher,
aus einer Hand.

Wir koordinieren als SiGeKo nach RAB 30 in der Planungs- und Ausführungsphase und übernehmen alle damit verbundenen Pflichten als Standardleistung. Darüber hinaus bieten wir auf Wunsch Zusatzleistungen an, die über die gesetzliche Grundleistung hinausgehen.

Koordination nach RAB 30 · Baustellenverordnung (BaustellV) · TRGS · TRBS 2121
ZECH
ZÜBLIN
HOCHTIEF
GOLDBECK
Schwitzke Project
Deutscher Städtetag
umdasch Store Makers
Grüne Erde
RuM Project
STRABAG
Tesla
Coca-Cola European Partners
ACTION
Uniper
Terrawatt
PENNY
ALDI
Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft
Spielart Grün
Shop Vision
Telefónica
HIH
Union Invest
Sächsische Großbäckerei UNION
LINDNER Bau
Alternative Wohngenossenschaft Connewitz
MANGO
BREMER
BÖTTCHER
Schlegel
raum22
3B Pharmaceuticals
Branicks Group AG
Modelar Bau
TU Braunschweig
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
SIB
BERGER
BAUWENS
Fliegel Textilservice
ZECH
ZÜBLIN
HOCHTIEF
GOLDBECK
Schwitzke Project
Deutscher Städtetag
umdasch Store Makers
Grüne Erde
RuM Project
STRABAG
Tesla
Coca-Cola European Partners
ACTION
Uniper
Terrawatt
PENNY
ALDI
Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft
Spielart Grün
Shop Vision
Telefónica
HIH
Union Invest
Sächsische Großbäckerei UNION
LINDNER Bau
Alternative Wohngenossenschaft Connewitz
MANGO
BREMER
BÖTTCHER
Schlegel
raum22
3B Pharmaceuticals
Branicks Group AG
Modelar Bau
TU Braunschweig
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
SIB
BERGER
BAUWENS
Fliegel Textilservice
Standardleistungen

Im Leistungsumfang enthalten

Diese Leistungen erbringen wir in jedem SiGeKo-Auftrag — sie entsprechen den gesetzlichen Anforderungen der Baustellenverordnung und bilden die Grundlage jeder Koordination.

01

Koordination Planungsphase

BaustellV §3 Abs. 1

Die frühzeitige Einbindung des SiGeKo in die Planungsphase ist gesetzlich vorgeschrieben — und in der Praxis einer der wirksamsten Hebel zur Fehlervermeidung. Wir koordinieren alle sicherheitsrelevanten Aspekte zwischen Architekten, Planern und Fachbüros, identifizieren Konflikte bevor sie auf der Baustelle teuer werden, und stellen sicher dass der SiGe-Plan von Beginn an auf solider Grundlage aufgebaut wird.

02

Koordination Ausführungsphase & Baustellenbegehungen

BaustellV §3 Abs. 2

Während der Ausführung koordinieren wir alle gleichzeitig tätigen Gewerke, führen regelmäßige Baustellenbegehungen durch, überwachen die Einhaltung des SiGe-Plans und passen ihn bei veränderten Bedingungen an. Unsere Koordinatoren sind vor Ort präsent — nicht nur auf dem Papier. Häufigkeit und Umfang der Begehungen richten sich nach Projektgröße und Risikoprofil.

03

SiGe-Plan

BaustellV §3 Abs. 1

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist das zentrale Dokument jeder koordinierten Baustelle. Wir erstellen ihn zu Beginn des Projekts, fortschreiben ihn bei Änderungen des Bauverlaufs oder der eingesetzten Gewerke und stellen sicher, dass er jederzeit aktuell und vollständig ist. Ein gepflegter SiGe-Plan ist nicht nur gesetzliche Pflicht — er ist Ihr Haftungsschutz.

04

Vorankündigung

BaustellV §2

Sobald Ihr Vorhaben die Schwellenwerte der BaustellV erreicht — mehr als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten oder mehr als 500 Personen-Arbeitstage — muss die Vorankündigung fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Wir übernehmen Erstellung und Einreichung als selbstverständlichen Teil unserer Leistung. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Behörden.

05

Unterlage für spätere Arbeiten

BaustellV §3 Abs. 2 Nr. 3

Am Ende jedes Projekts erstellen wir die Unterlage für zukünftige Instandhaltungs-, Wartungs- und Umbauarbeiten am Bauwerk. Diese Dokumentation enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen, die spätere Auftragnehmer benötigen — von Leitungsverläufen bis zu Gefahrenstoffen im Bestand. Sie schützt Sie als Bauherr dauerhaft und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zusatzleistungen

Auf Wunsch buchbar

Diese Leistungen gehen über die gesetzliche SiGeKo-Grundleistung hinaus und können individuell für Ihr Projekt beauftragt werden — einzeln oder als Paket.

Gefährdungsbeurteilung

Systematische Analyse und Dokumentation aller Gefahrenquellen auf der Baustelle — haftungssicher, nachvollziehbar und auf Ihr Projekt abgestimmt.

Mehr erfahren

Baustellenordnung

Erstellung einer projektspezifischen Baustellenordnung, die alle beteiligten Unternehmen und Gewerke über Regeln, Zugänge und Verhaltensanforderungen informiert.

Mehr erfahren

Alarmplan

Erstellung eines baustellen­spezifischen Alarmplans mit Notfallkontakten, Fluchtwegen, Sammelplätzen und Verhaltensanweisungen für den Notfall.

Mehr erfahren

Mitarbeitereinweisungen

Einweisung aller Arbeitnehmer in sicherheitsrelevante Bereiche, Gefahrenzonen und projektspezifische Regeln — dokumentiert und nachweisbar.

Mehr erfahren

Prüfung der Unterlagen

Überprüfung der von Unternehmen eingereichten Sicherheitsdokumente — Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Nachweise über Qualifikationen.

Mehr erfahren

Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Spezialisierte Koordination für Projekte mit Altlasten oder Gefahrstoffen nach TRGS — inklusive Abstimmung mit Sachverständigen und Behörden.

Mehr erfahren

Wissen & Ratgeber

Sie möchten sich erst einarbeiten, bevor Sie anfragen? In unserem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Fragen rund um den SiGeKo verständlich und praxisnah.

Aufgaben eines SiGeKo

Was ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV und RAB 30 konkret leistet — getrennt nach Planung und Ausführung.

Mehr erfahren

Was kostet ein SiGeKo?

Wie sich unser Preis aus festen Einzelleistungen, monatlicher Betreuung und Zusatzleistungen zusammensetzt — transparent erklärt.

Mehr erfahren

Baustellenverordnung erklärt

Ziele, Aufbau und die wichtigsten Paragraphen der BaustellV — die rechtliche Grundlage jeder SiGeKo-Bestellung im Überblick.

Mehr erfahren

Unsicher welche Leistungen Sie
für Ihr Vorhaben benötigen?

Wir helfen gerne bei der Einschätzung — unverbindlich und kostenlos. Oder lesen Sie zunächst, ab wann ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben ist.

Anfrage

Ihr Projekt braucht
einen Koordinator?

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben — wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer unverbindlichen Einschätzung.

info@bausafe.de
Antwort innerhalb 1 Werktag
6 Standorte · Bundesweit tätig

Abweichender Auftraggeber / Angebotsadressat
Angebotsadressat

Unverbindlich · Keine Weitergabe Ihrer Daten · Antwort in 1 Werktag

SiGeKo nach RAB 30

Koordination in Planung und Ausführung gemäß BaustellV und RAB 30 — vollständig und rechtssicher.

Gefahrstoffe nach TRGS

Qualifizierte Koordination bei Arbeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich kontaminierter Bereiche.

SCC / SGU-Zertifizierung

Zertifiziert nach SCC / SGU — relevant für Industriebaustellen und Projekte in der Chemie.

Befähigte Person für Gerüste

Prüfkompetenz für Gerüste nach TRBS 2121 — für erhöhte Sicherheitsanforderungen.