Unsere Leistungen —
vollständig, rechtssicher,
aus einer Hand.
Wir koordinieren als SiGeKo nach RAB 30 in der Planungs- und Ausführungsphase und übernehmen alle damit verbundenen Pflichten als Standardleistung. Darüber hinaus bieten wir auf Wunsch Zusatzleistungen an, die über die gesetzliche Grundleistung hinausgehen.
1000+ betreute Projekte — führende Unternehmen vertrauen auf Bausafe
Im Leistungsumfang enthalten
Diese Leistungen erbringen wir in jedem SiGeKo-Auftrag — sie entsprechen den gesetzlichen Anforderungen der Baustellenverordnung und bilden die Grundlage jeder Koordination.
Koordination Planungsphase
BaustellV §3 Abs. 1Die frühzeitige Einbindung des SiGeKo in die Planungsphase ist gesetzlich vorgeschrieben — und in der Praxis einer der wirksamsten Hebel zur Fehlervermeidung. Wir koordinieren alle sicherheitsrelevanten Aspekte zwischen Architekten, Planern und Fachbüros, identifizieren Konflikte bevor sie auf der Baustelle teuer werden, und stellen sicher dass der SiGe-Plan von Beginn an auf solider Grundlage aufgebaut wird.
Koordination Ausführungsphase & Baustellenbegehungen
BaustellV §3 Abs. 2Während der Ausführung koordinieren wir alle gleichzeitig tätigen Gewerke, führen regelmäßige Baustellenbegehungen durch, überwachen die Einhaltung des SiGe-Plans und passen ihn bei veränderten Bedingungen an. Unsere Koordinatoren sind vor Ort präsent — nicht nur auf dem Papier. Häufigkeit und Umfang der Begehungen richten sich nach Projektgröße und Risikoprofil.
SiGe-Plan
BaustellV §3 Abs. 1Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist das zentrale Dokument jeder koordinierten Baustelle. Wir erstellen ihn zu Beginn des Projekts, fortschreiben ihn bei Änderungen des Bauverlaufs oder der eingesetzten Gewerke und stellen sicher, dass er jederzeit aktuell und vollständig ist. Ein gepflegter SiGe-Plan ist nicht nur gesetzliche Pflicht — er ist Ihr Haftungsschutz.
Vorankündigung
BaustellV §2Sobald Ihr Vorhaben die Schwellenwerte der BaustellV erreicht — mehr als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten oder mehr als 500 Personen-Arbeitstage — muss die Vorankündigung fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Wir übernehmen Erstellung und Einreichung als selbstverständlichen Teil unserer Leistung. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Behörden.
Unterlage für spätere Arbeiten
BaustellV §3 Abs. 2 Nr. 3Am Ende jedes Projekts erstellen wir die Unterlage für zukünftige Instandhaltungs-, Wartungs- und Umbauarbeiten am Bauwerk. Diese Dokumentation enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen, die spätere Auftragnehmer benötigen — von Leitungsverläufen bis zu Gefahrenstoffen im Bestand. Sie schützt Sie als Bauherr dauerhaft und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Wunsch buchbar
Diese Leistungen gehen über die gesetzliche SiGeKo-Grundleistung hinaus und können individuell für Ihr Projekt beauftragt werden — einzeln oder als Paket.
Gefährdungsbeurteilung
Systematische Analyse und Dokumentation aller Gefahrenquellen auf der Baustelle — haftungssicher, nachvollziehbar und auf Ihr Projekt abgestimmt.
Mehr erfahrenBaustellenordnung
Erstellung einer projektspezifischen Baustellenordnung, die alle beteiligten Unternehmen und Gewerke über Regeln, Zugänge und Verhaltensanforderungen informiert.
Mehr erfahrenAlarmplan
Erstellung eines baustellenspezifischen Alarmplans mit Notfallkontakten, Fluchtwegen, Sammelplätzen und Verhaltensanweisungen für den Notfall.
Mehr erfahrenMitarbeitereinweisungen
Einweisung aller Arbeitnehmer in sicherheitsrelevante Bereiche, Gefahrenzonen und projektspezifische Regeln — dokumentiert und nachweisbar.
Mehr erfahrenPrüfung der Unterlagen
Überprüfung der von Unternehmen eingereichten Sicherheitsdokumente — Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Nachweise über Qualifikationen.
Mehr erfahrenArbeiten in kontaminierten Bereichen
Spezialisierte Koordination für Projekte mit Altlasten oder Gefahrstoffen nach TRGS — inklusive Abstimmung mit Sachverständigen und Behörden.
Mehr erfahrenWissen & Ratgeber
Sie möchten sich erst einarbeiten, bevor Sie anfragen? In unserem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Fragen rund um den SiGeKo verständlich und praxisnah.
Aufgaben eines SiGeKo
Was ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV und RAB 30 konkret leistet — getrennt nach Planung und Ausführung.
Mehr erfahrenWas kostet ein SiGeKo?
Wie sich unser Preis aus festen Einzelleistungen, monatlicher Betreuung und Zusatzleistungen zusammensetzt — transparent erklärt.
Mehr erfahrenBaustellenverordnung erklärt
Ziele, Aufbau und die wichtigsten Paragraphen der BaustellV — die rechtliche Grundlage jeder SiGeKo-Bestellung im Überblick.
Mehr erfahrenUnsicher welche Leistungen Sie
für Ihr Vorhaben benötigen?
Wir helfen gerne bei der Einschätzung — unverbindlich und kostenlos. Oder lesen Sie zunächst, ab wann ein SiGeKo gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ihr Projekt braucht
einen Koordinator?
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben — wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer unverbindlichen Einschätzung.















