Zusatzleistung — auf Wunsch oder bei Bedarf

Die
Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes — und für jeden Arbeitgeber Pflicht. Wir erstellen sie systematisch und baustellenbezogen: Wir ermitteln die Gefährdungen, bewerten sie und leiten konkrete, umsetzbare Schutzmaßnahmen ab.

Rechtsgrundlage: ArbSchG §5 · DGUV Vorschrift 1

1000+ betreute Projekte — führende Unternehmen vertrauen auf Bausafe

STRABAG
ZÜBLIN
HOCHTIEF
GOLDBECK
BAUWENS
Deutsche Bahn
Mercedes-Benz
Tesla
REWE Group
ALDI
NETTO
Action
Inditex
Telefónica
Union Investment
Uniper
STRABAG
ZÜBLIN
HOCHTIEF
GOLDBECK
BAUWENS
Deutsche Bahn
Mercedes-Benz
Tesla
REWE Group
ALDI
NETTO
Action
Inditex
Telefónica
Union Investment
Uniper

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz die Grundpflicht jedes Arbeitgebers: Er muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für seine Beschäftigten ermitteln, bewerten und daraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen ableiten. Sie ist kein einmaliges Dokument, sondern ein fortlaufender Prozess.

Auf der Baustelle ist sie besonders anspruchsvoll, weil sich die Gefährdungslage mit jedem Bauabschnitt ändert. Wichtig zur Abgrenzung: Die Gefährdungsbeurteilung betrifft die eigenen Beschäftigten eines Unternehmens — anders als der SiGe-Plan, der das Zusammenwirken mehrerer Firmen koordiniert.

Wie wir vorgehen

  • Erfassen der Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und eingesetzten Arbeitsmittel
  • Systematische Ermittlung der Gefährdungen — mechanisch, elektrisch, chemisch, ergonomisch, psychisch
  • Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schwere
  • Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich)
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Fristen für die Umsetzung
  • Prüfsichere Dokumentation und Hinweise zur Wirksamkeitskontrolle

Warum das TOP-Prinzip entscheidend ist

Eine gute Gefährdungsbeurteilung greift nicht sofort zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie fragt zuerst: Lässt sich die Gefahr technisch beseitigen? Wenn nicht — lässt sie sich organisatorisch begrenzen? Erst danach kommt die persönliche Schutzausrüstung ins Spiel.

Dieser Ansatz spart langfristig Aufwand und schützt wirksamer: Eine technisch beseitigte Gefahr erfordert keine ständige Kontrolle, ob alle Beschäftigten ihre Ausrüstung korrekt tragen.

Aktualisierung und Anlässe

Die Gefährdungsbeurteilung ist fortzuschreiben, sobald sich etwas Wesentliches ändert: neue Tätigkeiten, neue Arbeitsmittel, ein Unfall oder eine Beinahe-Situation. Bei Bauprojekten mit besonderen Risiken — etwa Arbeiten in kontaminierten Bereichen — ist sie besonders sorgfältig zu führen.

Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung so, dass sie nicht in der Schublade verschwindet, sondern als praktisches Steuerungsinstrument für den Arbeitsschutz im Unternehmen dient.

Weitere Leistungen

Direkt verwandt

Die Gefährdungsbeurteilung steht im Zusammenspiel mit diesen Leistungen.

Anfrage

Gefährdungen
beurteilen lassen?

Wir erstellen Ihre Gefährdungsbeurteilung systematisch und baustellenbezogen. Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben.

info@bausafe.de
Antwort innerhalb 1 Werktag
6 Standorte · Bundesweit tätig

Unverbindlich · Antwort in 1 Werktag · Keine Weitergabe Ihrer Daten

SiGeKo nach RAB 30

Koordination in Planung und Ausführung gemäß BaustellV und RAB 30 — vollständig und rechtssicher.

Gefahrstoffe nach TRGS

Qualifizierte Koordination bei Arbeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich kontaminierter Bereiche.

SCC / SGU-Zertifizierung

Zertifiziert nach SCC / SGU — relevant für Industriebaustellen und Projekte in der Chemie.

Befähigte Person für Gerüste

Prüfkompetenz für Gerüste nach TRBS 2121 — für erhöhte Sicherheitsanforderungen.