Zusatzleistung — auf Wunsch oder bei Bedarf

Die
Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes — und für jeden Arbeitgeber Pflicht. Wir erstellen sie systematisch und baustellenbezogen: Wir ermitteln die Gefährdungen, bewerten sie und leiten konkrete, umsetzbare Schutzmaßnahmen ab.

Rechtsgrundlage: ArbSchG §5 · DGUV Vorschrift 1
ZECH
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HOCHTIEF
GOLDBECK
Schwitzke Project
Deutscher Städtetag
umdasch Store Makers
Grüne Erde
RuM Project
STRABAG
Tesla
Coca-Cola European Partners
ACTION
Uniper
Terrawatt
PENNY
ALDI
Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft
Spielart Grün
Shop Vision
Telefónica
HIH
Union Invest
Sächsische Großbäckerei UNION
LINDNER Bau
Alternative Wohngenossenschaft Connewitz
MANGO
BREMER
BÖTTCHER
Schlegel
raum22
3B Pharmaceuticals
Branicks Group AG
Modelar Bau
TU Braunschweig
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
SIB
BERGER
BAUWENS
Fliegel Textilservice
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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz die Grundpflicht jedes Arbeitgebers: Er muss die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen für seine Beschäftigten ermitteln, bewerten und daraus die erforderlichen Schutzmaßnahmen ableiten. Sie ist kein einmaliges Dokument, sondern ein fortlaufender Prozess.

Auf der Baustelle ist sie besonders anspruchsvoll, weil sich die Gefährdungslage mit jedem Bauabschnitt ändert. Wichtig zur Abgrenzung: Die Gefährdungsbeurteilung betrifft die eigenen Beschäftigten eines Unternehmens — anders als der SiGe-Plan, der das Zusammenwirken mehrerer Firmen koordiniert.

Wie wir vorgehen

  • Erfassen der Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und eingesetzten Arbeitsmittel
  • Systematische Ermittlung der Gefährdungen — mechanisch, elektrisch, chemisch, ergonomisch, psychisch
  • Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schwere
  • Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich)
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Fristen für die Umsetzung
  • Prüfsichere Dokumentation und Hinweise zur Wirksamkeitskontrolle

Warum das TOP-Prinzip entscheidend ist

Eine gute Gefährdungsbeurteilung greift nicht sofort zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie fragt zuerst: Lässt sich die Gefahr technisch beseitigen? Wenn nicht — lässt sie sich organisatorisch begrenzen? Erst danach kommt die persönliche Schutzausrüstung ins Spiel.

Dieser Ansatz spart langfristig Aufwand und schützt wirksamer: Eine technisch beseitigte Gefahr erfordert keine ständige Kontrolle, ob alle Beschäftigten ihre Ausrüstung korrekt tragen.

Aktualisierung und Anlässe

Die Gefährdungsbeurteilung ist fortzuschreiben, sobald sich etwas Wesentliches ändert: neue Tätigkeiten, neue Arbeitsmittel, ein Unfall oder eine Beinahe-Situation. Bei Bauprojekten mit besonderen Risiken — etwa Arbeiten in kontaminierten Bereichen — ist sie besonders sorgfältig zu führen.

Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung so, dass sie nicht in der Schublade verschwindet, sondern als praktisches Steuerungsinstrument für den Arbeitsschutz im Unternehmen dient.

Weitere Leistungen

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Die Gefährdungsbeurteilung steht im Zusammenspiel mit diesen Leistungen.

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SiGeKo nach RAB 30

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SCC / SGU-Zertifizierung

Zertifiziert nach SCC / SGU — relevant für Industriebaustellen und Projekte in der Chemie.

Befähigte Person für Gerüste

Prüfkompetenz für Gerüste nach TRBS 2121 — für erhöhte Sicherheitsanforderungen.